Durch die Neuordnung der PG 07 des Hilfsmittelverzeichnisses vom 23.01.08 hat sich die Vielfalt der Versorgungsmöglichkeiten mit Blindenhilfsmitteln deutlich erhöht. Auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der potentiellen Leistungsempfänger kann so wesentlich besser eingegangen werden. Dies hat zur Folge, dass bei der Auswahl der geeigneten Hilfsmittel eine Fachberatung noch wichtiger geworden ist, bei der in der Regel die Fachkenntnisse der Leistungserbringer der PG 07 benötigt werden. So sind z.B. beim Einsatz von konfigurierbaren Lesesystemen nicht nur die Fähigkeiten und Kenntnisse des Anwenders zu prüfen, es muss auch sichergestellt werden, dass die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, die eine erfolgreiche Integration der benötigten Software- und Hardwarekomponenten in eine bestehende EDV-Umgebung sicher stellen.
Nach der Auswahl des passenden Hilfsmittels ist die individuelle Anpassung des Hilfsmittels und die Einweisung des Anwenders eine weitere entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz als tatsächlich wirksamer Behinderungsausgleich. Bei der Anpassung und Einweisung des Hilfsmittels handelt es sich um eine nicht standardisierbare Dienstleitung, da die individuellen Voraussetzungen, die die Anwender mitbringen, stark variieren.
Aus fachlicher Sicht spricht sich der BEH gegen die Ausschreibung von Blindenhilfsmitteln nach §127 SGB V nach Abs.1 aus.
Die Vielfalt der Versorgungsmöglichkeiten und der erhebliche individuelle Dienstleistungsaufwand sprechen dagegen.
Oftmals lässt die geringe Anzahl der benötigen Hilfsmittel bei den meisten Produktarten der PG 07 eine Ausschreibung aus Aufwandsgründen schon von vornherein als unverhältnismäßig erscheinen.
Eine Ausschreibung im Bereich der Produktgruppe 07, sei sie noch so gut ausgeführt, kann nur einen begrenzten Ausschnitt von standardisierten Hilfsmitteln abbilden. Diese können den unterschiedlichen Voraussetzungen der Betroffenen nicht gerecht werden, da sie bereits die Auswahl eines zweckmäßigen Hilfsmittels beschränken und im schlimmsten Fall ausschließen würden. Eine Ausschreibung würde zwangsläufig zu Fehlversorgungen der Betroffenen führen oder so aufwändig werden, dass sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen würde. Deshalb sprechen wir uns für das Abschließen von Rahmenverträgen mit mehreren Leistungserbringern aus. Somit kann der Großteil des Hilfsmittelangebotes abgebildet werden und die Betroffenen können mit dem individuell zweckmäßigen Hilfsmittel versorgt werden.
Allgemeine Festlegungen für funktionale und qualitative Mindestanforderungen
verfasst vom BEH am 27.03.2008
Für alle Produkte gelten folgende Anforderungen:
alle verabschiedeten Standards sollen grundsätzlich nur für Neugeräte gelten (ab Baujahr 2008)
Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen
Einhaltung und Kennzeichnung aller Anforderungen gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)
Leistungserbringer muss nach DIN EN ISO 9001 oder 13485 zertifiziert sein
CE – Prüfung
Funktionale und qualitative Mindestanforderungen PG07, Blindenhilfsmittel
verfasst vom BEH am 27.03.2008
(Die Gliederung und Hilfsmittelpositionsnummern entsprechen der Neuordnung der PG 07 vom 23.01.08)
Untergruppe: 07.99.01 – Systeme zur Schriftumwandlung (geschlossene Kompaktgeräte/ -systeme)
Bedienerführung akustisch oder taktil
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache wird mitgeliefert
behinderungsgerechter Zugang zur Gebrauchsanweisung akustisch oder taktil
Produktart: 07.99.01.2
Geräte zur Umwandlung von Schwarzschrift in synthetische Sprache
Einlesen von Druckvorlagen, erfassbare Vorlagengröße mindestens DIN A4
automatische Erkennung der Dokumentausrichtung
automatische Kontrastanpassung
Schriftgrößen von mindestens 6 Punkt bis 40 Punkt werden erkannt
Bilder, Handschriften werden übergangen
Zahlen werden in Sprache umgesetzt
Buchstabiermodus ist vorhanden
es gibt eine Wortwiederholfunktion
automatische Spaltenerkennung
Lautstärke und Geschwindigkeit der Sprachausgabe sind einstellbar
gut verständliche, natürlich klingende Sprachausgabe
klar strukturierte Bedienerführung
Kopfhöreranschluss ist vorhanden
Produktart: 07.99.01.3
Geräte zur Umwandlung von Schwarzschrift in Braille-Schrift und synthetische Sprache
die Vorgaben der Produktart 07.99.01.2 gelten entsprechend
Brailleausgabe mindestens 40-stellig mit acht Punkten pro Zeichen
für jedes Braillezeichen ist eine Cursorroutingfunktion vorhanden
die Anzeigegeschwindigkeit der Brailleausgabe muss ein flüssiges Lesen ermöglichen, die Punktstifte haben eine Dynamik von mindestens 3 Hertz
die Widerstandskraft der Braillepunkte beträgt mindestens 0,13 Newton
die Hubhöhe der Braillepunkte beträgt mindestens 0,6 mm
Untergruppe: 07.99.02 – Systeme zur Schriftumwandlung (vorkonfigurierte offene Systeme)
Diese Systeme werden aus Komponenten der Untergruppe 07.99.03 zusammengesetzt. Die dort angegeben Mindestanforderungen gelten.
zu ergänzen ist:
das System muss tastaturbedienbar sein
Untergruppe: 07.99.03 – Spezielle Hard- und Software zur behindertengerechten Anpassung von Computern
alle Bedienfunktionen über Tasteneingaben steuerbar
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache
behinderungsgerechter Zugang zur Gebrauchsanweisung akustisch oder taktil
Produktart: 07.99.03.0
Braillezeilen
Brailleausgabe mindestens 40-stellig mit acht Punkten pro Zeichen
für jedes Braillezeichen ist eine Cursorroutingfunktion vorhanden
die Anzeigegeschwindigkeit der Brailleausgabe muss ein flüssiges Lesen ermöglichen, die Punktstifte haben eine Dynamik von mindestens 3 Hertz
die Widerstandskraft der Braillepunkte beträgt mindestens 0,13 Newton
die Hubhöhe der Braillepunkte beträgt mindestens 0,6 mm
Produktart: 07.99.03.1
Mobile Braillezeilen
zu den Punkten der Produktart 07.99.03.0 kommt hinzu:
das Gewicht der Braillezeile liegt unter 1,5 kg
Produktart: 07.99.03.2
Spezielle Software zur behindertengerechten Anpassung vorhandener Computer
behinderungsgerechter Zugang zu allen Softwarefunktionen
Bedienerführung akustisch oder taktil
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache wird mitgeliefert
behinderungsgerechter Zugang zur Gebrauchsanweisung akustisch oder taktil
Produktart: 07.99.03.3
Brailledisplays
mindestens 16 x 24 äquidistante Tastpunkte
die Widerstandskraft der Braillepunkte beträgt mindestens 0,13 Newton
die Hubhöhe der Tastpunkte beträgt mindestens 0,6 mm
zum Lieferumfang gehört eine Steuerungssoftware
Produktart: 07.99.03.4
Spezielle Tastaturen zur Eingabe in Brailleschrift
Eingabe von 8-Punkt-Braille muss möglich sein
ergonomische Anordnung der Eingabetasten
Untergruppe 07.99.04 – Spezielle Geräte für Blinde
Produktart: 07.99.04.0
Spezielle Blindencomputer (mobil)
Bedienerführung akustisch oder taktil
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache wird mitgeliefert
behinderungsgerechter Zugang zur Gebrauchsanweisung akustisch oder taktil
Sofern Braillezeile enthalten:
für jedes Braillezeichen ist eine Cursorroutingfunktion vorhanden
die Anzeigegeschwindigkeit der Brailleausgabe muss ein flüssiges Lesen ermöglichen, die Punktstifte haben eine Dynamik von mindestens 3 Hertz
die Widerstandskraft der Braillepunkte beträgt mindestens 0,13 Newton
die Hubhöhe der Braillepunkte beträgt mindestens 0,6 mm
Produktart: 07.99.04.1
Kommunikationsgeräte für Taubblinde
Brailleausgabe muss zwingend enthalten sein
taktile Bedienerführung
taktiler Zugang zur Gebrauchsanweisung
Untergruppe: 07.99.05 – Spezielle Schreibhilfen für Blinde
Produktart: 07.99.05.2
Drucker mit Brailleausgabe
Betrieb an handelsüblichen PC-Systemen muss möglich sein
eine selbständige Installation des Produktes durch den blinden Anwender möglich
Die Installation kann durch den blinden Anwender geändert oder rückgängig gemacht werden.
Blatteinzug DIN A4
Bedienungsanleitung in Schwarzschrift und Punktschrift (Vollschrift)
Produktart: 07.99.05.3
Brailleschreibmaschine
Punktschrifteingabe Brailletastatur
Blatteinzug DIN A4
Bedienungsanleitung in Schwarzschrift und Punktschrift (Vollschrift)
Kommunikationshilfsmittel der Produktgruppe 16, welche die Kommunikation und die Teilhabe am öffentlichen Leben wieder möglich machen, sind weder standardisierte Hilfsmittel, noch ist der Anwendungsbereich bei allen Patienten gleich, noch ist ein Versorgung ohne erheblichen Dienstleistungsaufwand durchzuführen.
Unter den Oberbegriff Kommunikationshilfsmittel fallen eine Reihe von Hilfsmitteln, die z.B. im häuslichen Bereich, in Schule und Ausbildung oder unterwegs eingesetzt werden, um den Alltag der Betroffen zu erleichtern und eine Behinderung auszugleichen. Auch das Krankheitsbild der Betroffenen ist sehr vielschichtig. Die Hilfsmittel müssen jeweils speziell auf die behinderungsspezifischen Bedürfnisse des Einzelnen ausgewählt werden. Hieraus wird bereits deutlich, dass die Auswahl eines geeigneten und zweckmäßigen Hilfsmittels, das Einweisen in den Gebrauch und die Anpassung eines entsprechenden Hilfsmittels bei jedem Patienten individuell erarbeitet werden muss. Normalerweise verfügt der behandelnde Arzt weder über ausreichende Hilfsmittelkenntnisse noch über die Hilfsmittel selbst, um im Rahmen der ärztlichen Indikation eindeutig zu klären, welches Hilfsmittel zweckmäßig ist. Dies kann erst durch die Dienstleistung des Leistungserbringers vor Ort beim Kunden durch umfangreiche Erprobungen erarbeitet werden, um somit eine Über oder Fehlversorgung auszuschließen.
Moderne Kommunikationshilfsmittel können durch den Leistungserbringer individuell so angepasst werden, dass eine zweckmäßige Versorgung des Betroffenen sichergestellt werden kann. Im Regelfall kann nur im direkten persönlichen Zusammenspiel mit dem Patienten, durch eine umfangreiche professionelle Beratung und Erprobung ein geeignetes Hilfsmittel erarbeitet werden. Die große Bandbreite der Grunderkrankungen und die Vielzahl ihrer individuellen Ausprägungen bei den Einzelnen lassen standardisierte Lösungen nicht zu. Durch Unfall oder Erkrankung erworbene Behinderungen stehen neben vorgeburtlichen Schädigungen; statische neben fortschreitenden oder schubweise eintretenden Erkrankungen; unkontrolliert überschießende Kräfte neben den verschiedensten Formen der Muskelschwäche-Erkrankungen.
Eine besondere Schwierigkeit stellen die unterschiedlichen Kombinationen der Mehrfachbehinderungen dar. Keine Behinderung ist wie eine andere, darum können auch nur die wenigsten Versorgungen genau gleich sein, wenn sie gewissenhaft und wirtschaftlich zweckmäßig durchgeführt worden sind.
Allein im Bereich des individuellen Zugangs zu Kommunikationshilfsmitteln muss ein seriöser Anbieter Hunderte von Möglichkeiten anbieten können, z. B. unterschiedlichste Tastaturvarianten, Taster, Muskel-Sensoren, Kopf und Augensteuerungen, um sinnvolle behindertengerechte Versorgungen sicher zu stellen.
Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass sofern eine Fehlversorgung verhindert werden soll, eine individuelle Anpassung der Dienstleistung und des Hilfsmittels unumgänglich sind. Eine Ausschreibung im Bereich der Produktgruppe 16, sei sie noch so gut ausgeführt, kann nur einen sehr begrenzten Ausschnitt von standardisierten Hilfsmitteln abbilden. Diese können den vielfältigen Krankheitsbildern der Betroffenen nicht gerecht werden, da sie bereits die Auswahl eines zweckmäßigen Hilfsmittels beschränken, im schlimmsten Fall ausschließen würden und gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen können.
Eine Ausschreibung würde zwangsläufig zu einer Fehlversorgung der Betroffenen führen. Deshalb sprechen wir uns für das Abschließen von Rahmenverträgen mit mehreren Leistungserbringern aus. Somit kann der Großteil des Hilfsmittelangebots abgebildet werden und die Betroffenen mit dem individuell zweckmäßigen Hilfsmittel versorgt werden.
Allgemeine Festlegungen für funktionale und qualitative Mindestanforderungen
verfasst vom BEH am 27.03.2008
Für alle Produkte gelten folgende Anforderungen:
alle verabschiedeten Standards sollen grundsätzlich nur für Neugeräte gelten (ab Baujahr 2008)
Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen
Einhaltung und Kennzeichnung aller Anforderungen gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)
Leistungserbringer muss nach DIN EN ISO 9001 oder 13485 zertifiziert sein
CE – Prüfung
Funktionale und qualitative Mindestanforderungen PG16, Kommunikationshilfsmittel
verfasst vom BEH am 11.08.2008
16.99.01 Hilfsmittel zur Kommunikationsanbahnung
1xxx Nichtelektronische Tafeln/Mappen zur Verwendung mit Symbolen und/oder Worten
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
in versch. Größen gut erkennbar
klar strukturiert
2xxx Einfache Geräte zur Wiedergabe von bis zu fünf Sprachaufzeichnungen
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Batterie-/Akkulaufzeit mind. 8 Std., Batterie wechselbar oder Akku
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke regelbar
3xxx Einfache Systeme zum Schalten von ein oder zwei Geräten/Funktionen
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Sicherheit VDE gerecht
4xxx Elektronische (Software) und nichtelektronische Symbolsammlungen zur Erstellung von Kommunikationstafeln
in versch. Größen gut erkennbar
klar strukturiert
16.99.02 Kommunikationshilfe mit Symboleingabe und Sprachausgabe
1xxx Systeme mit statischem Eingabefeld (Schablonen) und direkter Wiedergabe von Sprachaufzeichnungen
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Batterie-/Akkulaufzeit mind. 8 Std., Batterie wechselbar oder Akku
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke regelbar
Schablonen leicht wechselbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
2xxx Systeme mit statischem Eingabefeld (Schablonen) und Abruf von Sprachaufzeichnungen über Sequenzen
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Batterie-/Akkulaufzeit mind. 8 Std., Batterie wechselbar oder Akku
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke regelbar
Schablonen leicht wechselbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
Sequenzen müssen optisch erkennbar sein
3xxx Systeme mit dynamischem Display und berührungsempfindlichen Bildschirm
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
Touchscreen mit Finger bedienbar
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer ein- und ausschaltbar
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
4xxx Systeme mit dynamischem Display und berührungsempfindlichen
Bildschirm und alternativen Eingabemöglichkeiten
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
Touchscreen mit Finger bedienbar
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer über das genutzten Bedienelement ein und ausschaltbar, wenn ein mechanischer Sensor oder der berührungsempfindliche Display genutzt wird.
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
Bedienelement und berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
16.99.03 Kommunikationshilfe mit Schrifteingabe und Sprachausgabe
1xxx Eingabe über Tastatur, mit Anzeigedisplay
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Akkulaufzeit mind. 8 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer ein- und ausschaltbar
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
Tastatur muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter), Feedback (taktil oder akustisch)
2xxx Eingabe über Tastatur, mit Anzeigedisplay und alternativen Eingabemöglichkeiten (z.B. Scanning, Augensteuerung)
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer über das genutzten Bedienelement ein und ausschaltbar, wenn ein mechanischer Sensor oder der berührungsempfindliche Display genutzt wird.
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
Bedienelement und, wenn vorhanden, berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
16.99.04 Kommunikationshilfe mit Schrift- und Symboleingabe und Sprachausgabe
1xxx Eingabe über Tastatur und/oder Touchscreen
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
Touchscreen mit Finger bedienbar
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer ein- und ausschaltbar
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
2xxx Eingabe über Tastatur/Touchscreen und alternative Eingabemöglichkeiten (z.B. Scanning, Augensteuerung)
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
Touchscreen mit Finger bedienbar
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer über das genutzten Bedienelement ein- und ausschaltbar, wenn ein mechanischer Sensor oder der berührungsempfindliche Display genutzt wird
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
Bedienelement und berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
3xxx Systeme mit einem enthaltenem Grundvokabular und einer Kommunikationsstrategie zur schnellen Kommunikation, mit Eingabe über Tastatur und/oder berührungsempfindlichem Bildschirm
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Vokabular muss an deutschen Sprachgebrauch angepasst sein und ergänzbar sein
Vokabular muss ausreichen, um Alltagssituationen zu bewältigen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
Touchscreen mit Finger bedienbar
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer ein- und ausschaltbar
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
4xxx Systeme mit einem enthaltenem Grundvokabular und einer Kommunikationsstrategie zur schnellen Kommunikation, mit Eingabe über Tastatur und/oder berührungsempfindlichem Bildschirm und alternativen Eingabemöglichkeiten (z.B. Scanning, Augensteuerung)
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Vokabular muss an deutschen Sprachgebrauch angepasst und ergänzbar sein
Vokabular muss ausreichen, um Alltagssituationen zu bewältigen
Vokabular muss an deutschen Sprachgebrauch angepasst sein
Vokabular muss ausreichen, um Alltagssituationen zu bewältigen
Akkulaufzeit mind. 6 Std.
gut verständliche Sprachqualität in einer Gruppensituation, Lautstärke auch durch Benutzer regelbar
Fingerführung verfügbar
Programmiermodus sperrbar
bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
gute Ablesbarkeit des Displays bei hellem Sonnenlicht
Touchscreen mit Finger bedienbar
feuchtigkeits- und erschütterungsunempfindlich
vom Benutzer ein- und ausschaltbar
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
berührungsempfindliches Display muss anpassbar sein (z. B. Anschlagverzögerung, Tremorfilter)
16.99.05 Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung
1xxx Behinderungsgerechte Tastatur
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
Anschlagsverzögerung, Verzögerungsraten, etc. einstellbar
Bedienung mit einer Hand möglich (Rastfunktion)
taktiles oder akustisches Feedback möglich
Beschriftung kontrastreich und abriebfest
2xxx Behinderungsgerechte Maus bzw. Cursorsteuerung
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
bei nichtproportionaler Steuerung (z. B. Joystick oder Tastensteuerung) muss Geschwindigkeit und Beschleunigung einstellbar sein
16.99.06 Behinderungsgerechte Software
1xxx Software zur Modifikation/Anpassung der Eingabe über Normaltastatur oder spezielle Bedienelemente
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Sperrzeit, Anschlagverzögerung, Wiederholrate, Einrastfunktion müssen einstellbar sein
akustische und visuelle Rückmeldung, deutlich Darstellung der Funktionszustände
2xxx Symbolbasierte und/oder schriftbasierte Kommunikationssoftware
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Symbole/Vokabular muss an deutschen Sprachgebrauch angepasst sein und ergänzbar sein
Symbole/Vokabular muss ausreichen, um Alltagssituationen zu bewältigen
muss verschiedene Eingabe-/Ansteuermöglichkeiten unterstützen
leicht modifizierbar
Programmiermodus sperrbar
gut verständliche Sprachqualität, bei synthetischer Sprachausgabe männliche und weibliche Stimme
an unterschiedlichste Benutzer anpassbar
3xxx Sonstige behinderungsgerechte Software
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
leicht modifizierbar
Programmiermodus sperrbar
4xxx Anwendungssoftware für Kommunikationssysteme (z.B. Kommunikationsstrategien)
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Symbole/Vokabular muss an deutschen Sprachgebrauch angepasst sein und ergänzbar sein
Symbole/Vokabular muss ausreichen, um Alltagssituationen zu bewältigen
an unterschiedlichste Benutzer anpassbar
5xxx Behinderungsgerechte Software zur Umfeldkontrolle, als Ergänzung zu Kommunikationssystemen
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Lernfunktion für Infrarotsignale
Signaldatenbank muss vorhanden sein, die sich individuell ergänzen lässt
Funktionen klar erkennbar, Symbole an deutschen Sprachgebrauch angepasst
auf aufzurüstendes System abgestimmt und in gleicher Weise bedienbar
16.99.07 Umfeldkontrollsysteme
1xxx Systeme zum Schalten von Geräten über Funk oder Infrarot
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Parametereinstellungen dürfen beim Ausschalten nicht verloren gehen
leicht modifizierbar
Programmiermodus sperrbar
Lernfunktion für Infrarotsignale
Funktionen klar erkennbar, Symbole an deutschen Sprachgebrauch angepasst, Sendebestätigung akustisch und/oder visuell
Montagemöglichkeit an Rollstühlen oder Stative verfügbar
von Benutzer Ein- und Ausschaltbar
netzspannungsversorgte Geräte Backupakku mit Laufzeit von mind. 1 Std
akku-/batteriebetriebene Geräte Laufzeit mind. 8 Std. mit Warnsignal bei schwachem Akku
Einstellungen extern als Backup speicherbar
2xxx Sonstige Hardware zur Umfeldsteuerung
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Sicherheit VDE gerecht
3xxx Software zur Umfeldsteuerung
Bedienungsanweisung in deutscher Sprache
Lernfunktion für Infrarotsignale
Signaldatenbank muss vorhanden sein, die sich individuell ergänzen lässt
Funktionen klar erkennbar, Symbole an deutschen Sprachgebrauch angepasst
19.99.99 Abrechnungspositionen
1xxx Zubehör
Sicherheit und Funktionalität des damit ergänzten System darf nicht vermindert werden
2xxx Prozessbegleitende Maßnahmen: Beratung/Erprobung
Beratung und Erstellung eines Beratungsberichts/- Dokumentation durch qualifizierten Hilfsmittelberater für Kommunikationshilfsmittel
3xxx Ausleihe für eine begrenzte Erprobungszeit
Bereitstellung und Installation des Hilfsmittels in gleichwertige Ausstattung wie die endgültige Versorgung
4xxx Anpassung und Aufrüstung von Kommunikationssystemen
nur durch qualifiziertes Fachpersonal
Verwendung nur von Zubehör und Teilen, die die Sicherheit und Funktionalität des System nicht vermindern
5xxx Reparaturen
nur durch qualifizierte Fachpersonal oder Hersteller
Verwendung von Originalteilen
Dokumentation
6xxx Wartungen
nur durch qualifizierte Fachpersonal oder Hersteller
Verwendung von Originalteilen
Dokumentation
7xxx Technische Einweisung
nur durch qualifizierte Fachpersonal oder Hersteller
Anpassung des Hilfsmittels an die Behinderung
Schulung und Einweisung des Betroffenen und Angehöriger/Betreuer
Anpassung der Ansteuerung
fachgerechte Montage
Anleitung für die weitere Anpassung der Bedienung und des Vokabulars
9xxx Wiedereinsatz
fachgerechte Demontage, Prüfung auf Vollständigkeit und Wiedereinsetzbarkeit
bei Bedarf fachgerechte Entsorgung
Reinigung, wenn notwendig Desinfektion
Löschen persönlicher Daten
Wiederherstellung Grundkonfiguration
Funktionstest
Sicherheitsprüfung
sachgerechte Einlagerung in gesicherten Räumen
Dokumentation
Bildschirmlesesysteme für hochgradig Sehbehinderte, die das Lesen, Arbeiten, die Informationsaufnahme und die Teilhabe am öffentlichen Leben wieder möglich machen, sind weder standardisierte Hilfsmittel, noch ist der Anwendungsbereich bei allen Patienten gleich, noch ist ein Versorgung ohne erheblichen Dienstleistungsaufwand durchzuführen.
Unter den Oberbegriff Bildschirmlesesysteme fallen eine Reihe von Hilfsmitteln, die z.B. im häuslichen Bereich, in Schule und Ausbildung oder unterwegs eingesetzt werden, um den Alltag der Betroffen zu erleichtern und eine Behinderung auszugleichen. Auch das Krankheitsbild hochgradig Sehbehinderter ist vielschichtig. Ein Hilfsmittel für einen Betroffenen mit Makula Degeneration (MD) kann z.B. nicht für einen RP-Betroffenen eingesetzt werden. Hieraus wird bereits deutlich, dass die Auswahl eines geeigneten und zweckmäßigen Hilfsmittels, das Einweisen in den Gebrauch und die Anpassung eines Bildschirmlesesystems bei jedem Patienten individuell erarbeitet werden muss. Normalerweise verfügt der behandelnde Augenarzt weder über ausreichende Hilfsmittelkenntnisse noch über die Hilfsmittel selbst, um im Rahmen der ärztlichen Indikation eindeutig zu klären, welches Hilfsmittel zweckmäßig ist. Dies kann erst durch die Dienstleistung des Leistungserbringers vor Ort beim Kunden durch umfangreiche Tests mit dem individuellen Lesegut (z.B. Regionalzeitung, Zeitschriften, dicke Bücher) erarbeitet werden, um somit eine Über- oder Fehlversorgung auszuschließen.
Moderne Bildschirmlesesysteme können durch den Leistungserbringer individuell so angepasst werden, dass eine zweckmäßige Versorgung des Betroffenen sichergestellt werden kann. Im häuslichen Umfeld im Zusammenspiel mit dem Patienten können z.B. die Fehlfarbkombinationen festgelegt und eingestellt oder Helligkeit und Kontrast auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasst werden. Ein Beispiel: Ein (trotz seiner Sehbehinderung) mobiler Betroffener, der ein Hilfsmittel hauptsächlich benötigt, um bei privaten Bankgeschäften oder beim Behördengang zu lesen und zu schreiben, wäre mit einem klassischen Bildschirmlesesystem (Tischsystem) überversorgt. Ein RP-Betroffener, der mit einem System für MD-Betroffene versorgt wird, wäre fehlversorgt, da dieses System nicht zum Ausgleich seiner Behinderung geeignet ist. Ein Sehbehinderter der unter Rot-Grün-Blindheit leidet, kann erst bei individueller Anpassung des Hilfsmittels an dieses Krankheitsbild zweckmäßig versorgt werden. Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass, sofern eine Fehlversorgung verhindert werden soll, eine individuelle Anpassung der Dienstleistung und des Hilfsmittel unumgänglich sind.
Eine Ausschreibung im Bereich der Produktgruppe 25, sei sie noch so gut ausgeführt, kann nur einen sehr begrenzten Ausschnitt von standardisierten Hilfsmitteln abbilden. Diese können den vielfältigen Krankheitsbildern und den unterschiedlichen Voraussetzungen der Betroffenen nicht gerecht werden, da sie bereits die Auswahl eines zweckmäßigen Hilfsmittels beschränken und im schlimmsten Fall ausschließen würden. Eine Ausschreibung würde zwangsläufig zu Fehlversorgungen der Betroffenen führen oder so aufwändig werden, dass sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen würde. Deshalb sprechen wir uns für das Abschließen von Rahmenverträgen mit mehreren Leistungserbringern aus. Somit kann der Großteil des Hilfsmittelangebotes abgebildet werden und die Betroffenen können mit dem individuell zweckmäßigen Hilfsmittel versorgt werden.
Allgemeine Festlegungen für funktionale und qualitative Mindestanforderungen
verfasst vom BEH am 27.03.2008
Für alle Produkte gelten folgende Anforderungen:
alle verabschiedeten Standards sollen grundsätzlich nur für Neugeräte gelten (ab Baujahr 2008)
Einhaltung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen
Einhaltung und Kennzeichnung aller Anforderungen gemäß Medizinproduktegesetz (MPG)
Leistungserbringer muss nach DIN EN ISO 9001 oder 13485 zertifiziert sein
CE – Prüfung
Funktionale und qualitative Mindestanforderungen PG07, Blindenhilfsmittel
verfasst vom BEH am 15.05.2008
Gliederung der Produktgruppe Opto-/ Elektronische vergrößernde Sehhilfen
1. Videobrillensysteme
2. portable Lesesysteme
3. portable elektronische Lupensysteme
4. stationäre Bildschirmlesesysteme
5. Einkamerasysteme für Schule, Ausbildung und Beruf
6. Zweikamerasysteme für Schule, Ausbildung und Beruf
7. Vergrößerungssoftware
8. sehbehindertengerechte Tastaturen
Allgemeines:
Produkte der Opto-/ Elektronische vergrößernde Sehhilfen dienen der Vergrößerung von Texten, Bildern und Objekten
Deutsche Gebrauchsanweisung mit einem Schriftbild von mindestens 14 Punkt für alle Produkte dieser Gruppe
Mindestanforderungen an die einzelnen Produktarten
1. Videobrillensysteme
Systeme für:
– die Ferne
– die Nähe
– die Ferne und die Nähe
Anforderungen:
flimmerfreie Bilddarstellung durch Einsatz entsprechender Technologie
strahlungsarm nach aktuell gültiger Norm (MPR II-/ TCO – Standard)
einstellbarer Kontrast und Bildhelligkeit
Einrichtung zur Kontrastverstärkung
Farbdarstellung:
– Echtfarben
– monochrom (idR schwarz/weiß) Darstellung
Funktionen individuell für den Benutzer einstellbar
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
2. portable Lesesysteme
flimmerfreie Bilddarstellung durch Einsatz entsprechender Technologie
Strahlungsarm nach aktuell gültiger Norm (MPR II-/ TCO – Standard)
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
Farbdarstellung:
– Echtfarben
– monochrom (idR schwarz/weiß) Darstellung
– Falschfarben
Anpassung von Kontrast und Bildhelligkeit (automatisch oder manuell)
Einrichtung zur Kontrastverstärkung
Veränderbarkeit des Abbildungsmaßstabes
Tragetasche oder Koffer
Betrieb durch Akku (zusätzliche Stromversorgung möglich)
Akkulaufzeit von mind. 1 Stunde
Schreiben muss möglich sein
3. portable elektronische Lupensysteme
flimmerfreie Bilddarstellung durch Einsatz entsprechender Technologie
strahlungsarm nach aktuell gültiger Norm (MPR II-/ TCO – Standard)
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
Farbdarstellung:
– Echtfarben
– monochrom (idR schwarz/weiß) Darstellung
Einrichtung zur Kontrastverstärkung
Veränderbarkeit des Abbildungsmaßstabes
Integrierte Beleuchtung
Betrieb durch Akku (zusätzliche Stromversorgung möglich)
Akkulaufzeit von mind. 1 Stunde
muss am Körper tragbar sein (z.B. Handtaschenformat)
Gesamtgewicht max. 1 kg
Betrieb durch Akku (zusätzliche Stromversorgung möglich)
Akkulaufzeit von mind. 1 Stunde
kleinster Abbildungsmaßstab <= 5fach
4. stationäre Bildschirmlesesysteme
flimmerfreie Bilddarstellung durch Einsatz entsprechender Technologie (z.B. TFT) oder Bildwechselfrequenzen mindestens 60 Hz bei CRT
strahlungsarm nach aktuell gültiger Norm (MPR II-/ TCO – Standard)
Anpassung von Kontrast und Bildhelligkeit (automatisch oder manuell)
Einrichtung zur Kontrastverstärkung
Bilddarstellung:
– monochrom (idR schwarz/weiß) Darstellung
– Fotomode (Graustufendarstellung)
– Falschfarben
Funktionen individuell für den Benutzer einstellbar
Veränderbarkeit des Abbildungsmaßstabes
integrierte Beleuchtung
leichtläufiger Auflagentisch mit Anschlag (Kreuztisch)
Abbildungsmaßstab mindestens 6- bis 24fach
Kamerabildauflösung mindestens 640×480 VGA
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
5. portable Einkamerasysteme für Schule, Ausbildung und Beruf
bewegliche Kamera mit Einsatzbereich als Nah- und Fernkamera
flimmerfreie Bilddarstellung durch Einsatz entsprechender Technologie (z.B. TFT) oder Bildwechselfrequenzen mindestens 60 Hz bei CRT
strahlungsarm nach aktuell gültiger Norm (MPR II-/ TCO – Standard)
Anpassung von Kontrast und Bildhelligkeit (automatisch oder manuell)
Einrichtung zur Kontrastverstärkung
Bilddarstellung:
– Echtfarben
– monochrom (idR schwarz/weiß) Darstellung
– Falschfarben
Veränderbarkeit des Abbildungsmaßstabes
Abbildungsmaßstab mindestens 6- bis 24fach
Autofokus
Kamerabildauflösung mindestens 640×480 VGA
bei Akkubetrieb Laufzeit von mind. 1,5 Stunden
PC- und/ oder Monitoranschluss
Echtzeitdarstellung (verzögerungsfreie Darstellung)
Funktionen individuell für den Benutzer einstellbar
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
Transporttasche- oder Koffer
bei PC-kombinierbaren Systemen:
Bildschirmteilung
Speichermöglichkeit des Kamerabildes
6. Zweikamerasysteme für Schule, Ausbildung und Beruf
Kamera für den Nahbereich für die Dokumentansicht
Kamera für den Fernbereich für die Tafelansicht
flimmerfreie Bilddarstellung durch Einsatz entsprechender Technologie (z.B. TFT) oder Bildwechselfrequenzen mindestens 60 Hz bei CRT
strahlungsarm nach aktuell gültiger Norm (MPR II-/ TCO – Standard)
Anpassung von Kontrast und Bildhelligkeit (automatisch oder manuell)
Einrichtung zur Kontrastverstärkung
Bilddarstellung:
– Echtfarben
– monochrom (idR schwarz/weiß) Darstellung
– Falschfarben
Veränderbarkeit des Abbildungsmaßstabes
Abbildungsmaßstab mindestens 6- bis 24fach
Autofokus bei beiden Kameras
Kamerabildauflösung mindestens 640×480 VGA
Bildschirmteilung
PC- und/ oder Monitoranschluss
Echtzeitdarstellung (verzögerungsfreie Darstellung)
Funktionen individuell für den Benutzer einstellbar
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
7. Vergrößerungssoftware
Vergrößerungsbereich mindestens bis 10fach, flexible Vergrößerung auch mit kleinen Zwischenstufen in den unteren Vergrößerungsbereichen
Automatische Fokusverfolgung und Mousetracking: Veränderbarkeit der sichtbaren Zeiger & Cursor in Größe, Farbe und Gestalt
Darstellung von Echtfarben, monochrom und Falschfarben
Inversdarstellung aller Farben
Kontrast- und Helligkeitseinstellungen
Bildteilung muss möglich sein (vergrößerter Bereich und nicht vergrößerter Bereich)
Vergrößerung aller Bildschirminhalte
Definition und Einstellung verschiedener Vergrößerungsfenster
Kantenglättung
ergonomisch und sehbehindertengerecht bedienbar
sehbehindertengerecht individuell einstellbar
benutzer- und anwendungsspezifische Speicherung der Parameter und der Einstellungen
optionale Sprachunterstützung
bei Sprachunterstützung:
Vorlesen muss synchron mit dem Anzeigen der Textstellen erfolgen
8. sehbehindertengerechte Tastaturen
Beschriftung der Tastatur in Großschrift
mit oder ohne zusätzliche fühlbare Markierungen